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Mira_L писал(а):представляю термин в контексте
wisegirl писал(а):которые подпадают под действие конвенции или в отношении которых конвенция была составлена и подписана
wisegirl писал(а):Нет конечной инстанции в этом вопросе, кроме вас.
Valer'janka писал(а):wisegirl, как вы считаете, "действующие" подойдёт?
EU - Ausland
Multilaterales Instrument (BEPS Aktionspunkt 15)
Die Verabschiedung der Multilateralen Vereinbarung (MLV) (Multilaterales Instrument nach BEPS-Aktionspunkt 15) und Veröffentlichung des Abkommenstextes (en) sowie der Erläuterungen (en) durch die OECD am 24.11.2016 (hierzu bereits im Überblick Steuern Kompakt in der Ausgabe vom 25.11.2016) war ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der abkommensrelevanten Elemente des BEPS-Aktionsplans in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Als nächsten Schritt bedarf es nun der Umsetzung der MLV auf nationaler Ebene. Hierzu ist ein gestufter Prozess vorgesehen, entsprechende Regelungen finden sich in den Teilen I (Anwendungsbereich und Definitionen) und VII (Schlussbestimmungen und Verfahrensfragen) der in insgesamt sieben Teile gegliederten MLV. Die MLV selbst tritt in Kraft, nachdem fünf Staaten diese ratifiziert haben und ein in der MLV genauer spezifizierter Zeitraum (bis zu vier Monate, je nach Datum der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde) abgelaufen ist. Sollte ein Staat die MLV zu einem späteren Zeitpunkt ratifizieren, tritt diese für ihn nach Ablauf eines entsprechenden Zeitraums in Kraft. Im Zusammenhang mit dem Ratifizierungsprozess der einzelnen Staaten ist vorgesehen, dass diese spätestens mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde eine Liste mit von ihnen abgeschlossenen bi- oder multilateralen DBA übermitteln, die von der MLV umfasst werden sollen (Covered Tax Agreements). Auf diese Covered Tax Agreements findet die MLV wiederum Anwendung, wenn diese für die jeweils betroffenen Vertragsstaaten in Kraft getreten ist und weitere in der MLV spezifizierte Zeiträume abgelaufen sind (Beispiel: Staat A und Staat B haben das zwischen ihnen abgeschlossene DBA jeweils als Covered Tax Agreements übermittelt. Für Staat A tritt die MLV zum 01.10.2017 in Kraft, für Staat B zum 01.11.2017. Grundsätzlich findet die MLV dann Anwendung für Besteuerungszeiträume, die ab dem 01.05.2018 beginnen (Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt des letzten Inkrafttretens). Entspricht der Besteuerungszeitraum dem Kalenderjahr, findet eine erstmalige Anwendung damit im Besteuerungszeitraum 2019 statt). Abweichende Regelungen sind unter anderem in Bezug auf Quellensteuern vorgesehen, ebenso können die betroffenen Staaten den Zeitraum bis zur Anwendung übereinstimmend verkürzen.
Alter Ego писал(а):...Так что официальный перевод в недрах минфина уже зреет, если уже не созрел.
borysich писал(а):(именуемых в настоящей Договоренности "охваченные соглашения"
Alter Ego писал(а): Но искать за Вас не буду, извините. Особенно с учетом явно издевательского по отношению к коллегам способа задавания вопросов.
Mira_L писал(а):А я вас просила?
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