Der Förderungswerber stimmt gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 und § 9 Z. 6 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich zu, dass die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personen- und firmenbezogenen Daten, deren Verwendung eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung einer dem Förderungsgeber gesetzlich übertragenen Aufgabe oder sonst vom Förderungsgeber und von der von ihm beauftragten Förderungsabwicklungsstelle als Dienstleister für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Förderungsvertrages, der Wahrnehmung der dem Förderungsgeber gesetzlich übertragenen Aufgaben und für Kontrollzwecke verwendet und insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes, BGBl. Nr. 144/1948, in der jeweils geltenden Fassung), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 43 bis 47 und 54 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, sowie Z 2. 6. und 2.7. der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" in der jeweils geltenden Fassung) und der Europäischen Union nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt werden.
Что хотелось автору сказать, в приниципе, понятно. Но мне кажется, что какого-то куска предложения или глагола (м.б. пары глаголов) в подчеркнутом фрагменте не хватает. "Сомневаюсь в своих сомнениях", ведь это же все-таки официальный австрийский документ. Не должно же быть там что-то неправильно? Наверное, я чего-то не понимаю...